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Bau- und Inbetriebnahmeüberwachung
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der Mängel
- Mitwirken bei der Kostenfeststellung
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle
- Durchführen von Leistungs- und Funktionsmessungen
- Ausbilden und Einweisen von Bedienungspersonal
- Überwachen und Detailkorrektur beim Hersteller
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